KOSTENÜBERNAHME FÜR HÖRGERÄTE 2026: DAS ZAHLEN DIE KRANKENKASSEN
Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unerlässlich, doch die Kosten können hoch sein. Wie sieht die Kostenübernahme der Krankenkassen 2026 aus? Erfahren Sie, welche Leistungen gesetzliche Kassen bieten, welche Eigenanteile anfallen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
KOSTENÜBERNAHME FÜR HÖRGERÄTE 2026: DAS ZAHLEN DIE KRANKENKASSEN
Wer 2026 ein Hörgerät benötigt, trifft schnell auf viele Begriffe: Festbetrag, Kassenversorgung, Zuzahlung, Mehrkosten. Entscheidend ist, wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Hilfsmittel finanziert und welche Schritte für eine Genehmigung nötig sind. Wer die Systematik kennt, kann Angebote besser einordnen und typische Kostenfallen vermeiden.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Kostenübernahme 2026?
Die Kostenübernahme für Hörgeräte in der GKV basiert auf dem Sozialgesetzbuch (insbesondere SGB V) und den dazugehörigen Regelwerken rund um Hilfsmittelversorgung. Vereinfacht gilt: Ist ein Hörgerät medizinisch notwendig, besteht ein Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung. Die Kasse orientiert sich dabei an Festbeträgen (Erstattungsobergrenzen) und an vertraglichen Vereinbarungen mit Leistungserbringern wie Hörakustikbetrieben. Wichtig in der Praxis: Die konkrete Ausgestaltung kann je Krankenkasse und Vertragspartner leicht variieren (z. B. bei Servicepauschalen oder Abrechnungswegen), der grundlegende Anspruch auf eine notwendige Versorgung bleibt jedoch der zentrale Maßstab.
Was leisten die Krankenkassen im Überblick?
Krankenkassen übernehmen bei GKV-Versicherten typischerweise den festbetragsorientierten Anteil für das Hörgerät bzw. die Hörgeräteversorgung, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Anpassung fachgerecht erfolgt. In der sogenannten Kassenversorgung sind häufig auch wichtige Versorgungsbestandteile enthalten, etwa die audiologische Anpassung, die Einweisung in die Handhabung und Nachkontrollen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Welche Servicebestandteile genau inbegriffen sind, kann je Akustiker und Kassenvertrag unterschiedlich sein. Bei manchen Versorgungen können außerdem Folgekosten (z. B. bestimmte Verbrauchsmaterialien) nicht oder nur teilweise übernommen werden, weshalb sich ein Blick in die Unterlagen zur Versorgung (Leistungsbeschreibung/Mehrkostenerklärung) lohnt.
Welche Zuzahlungen und Eigenanteile fallen für Versicherte an?
Auch bei einer Kassenversorgung können Eigenkosten entstehen. Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel liegt in der Regel bei 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel – häufig wird bei Hörgeräten in der Praxis mit bis zu 10 Euro pro Gerät gerechnet, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Zusätzlich können Eigenanteile anfallen, wenn Versicherte ein Modell wählen, das über die wirtschaftliche, notwendige Versorgung hinausgeht (Mehrkosten). Solche Mehrkosten entstehen etwa durch zusätzliche Komfortfunktionen, besondere Bauformen oder erweiterte Konnektivität. Wichtig ist die Trennung: Die Kasse trägt den festbetragsfähigen Anteil, Aufpreise für Extras werden privat bezahlt und sollten transparent ausgewiesen sein.
Preisliche Orientierung und Vergleich von Anbietern
In Deutschland wird häufig zwischen zuzahlungsfreien bzw. festbetragsnahen Versorgungen und aufpreispflichtigen „Komfort“-Versorgungen unterschieden. Realistisch ist: Wer ein Kassenmodell wählt und nicht zuzahlungsbefreit ist, zahlt oft nur die gesetzliche Zuzahlung; wer höherwertige Technik möchte, muss je nach Bedarf und Preisklasse mit spürbaren Aufpreisen rechnen. Da Preise stark von Hörverlust, Technikstufe, Bauform und Servicepaket abhängen, sind Kostenangaben immer nur Orientierungswerte.
| Product/Service | Provider | Cost Estimation |
|---|---|---|
| Festbetrags-/Kassenversorgung (je nach Auswahl) | Amplifon (DE) | häufig nur gesetzliche Zuzahlung (z. B. bis 10 € pro Gerät), ggf. zusätzliche private Kosten je nach Vertrag/Service |
| Festbetrags-/Kassenversorgung (je nach Auswahl) | GEERS (DE) | häufig nur gesetzliche Zuzahlung (z. B. bis 10 € pro Gerät), Mehrkosten bei Technik-Upgrades möglich |
| Festbetrags-/Kassenversorgung (je nach Auswahl) | KIND Hörgeräte (DE) | häufig nur gesetzliche Zuzahlung (z. B. bis 10 € pro Gerät), Aufpreise je nach Ausstattung |
| Festbetrags-/Kassenversorgung (je nach Auswahl) | Fielmann Hörsysteme (DE) | häufig nur gesetzliche Zuzahlung (z. B. bis 10 € pro Gerät), Mehrkosten bei Komfortmodellen möglich |
| Hörgeräteversorgung (Vermittlung/Partnernetz) | audibene (DE) | abhängig vom Partnerbetrieb; Aufpreise bei höherer Technikstufe häufig möglich |
Preise, Sätze oder Kostenschätzungen in diesem Artikel basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Zeitverlauf ändern. Vor finanziellen Entscheidungen wird eine unabhängige Recherche empfohlen.
Für die eigene preisliche Einordnung hilft es, Angebote in drei Bausteine zu zerlegen: (1) Gerätetechnik (Basis bis Premium), (2) Servicepakete (Dauer, Häufigkeit von Nachsorgeterminen, Reparaturabwicklung, Leihgeräte), (3) Zubehör und Verbrauchsmaterial (z. B. Trockenbox, Filter, Domes; bei Akku-Geräten ggf. späterer Akkuwechsel). Wer Angebote vergleicht, sollte sich die Mehrkosten schriftlich erklären lassen und darauf achten, ob bei gleichen Technikstufen unterschiedliche Serviceleistungen eingepreist sind – das kann Preisunterschiede besser erklären als die Gerätebezeichnung allein.
Wie läuft die Antragstellung und das Genehmigungsverfahren ab?
Üblich ist folgender Ablauf: Zunächst steht die HNO-ärztliche Diagnostik und Verordnung. Danach erfolgt die Anpassung beim Hörakustiker, inklusive Hörtests, Auswahl geeigneter Geräte und einer Erprobungsphase. Der Akustiker erstellt die Unterlagen zur Abrechnung bzw. zur Genehmigung (je nach Kasse/Vertrag), häufig inklusive Kostenvoranschlag und Dokumentation der Anpassergebnisse. Wenn Mehrkosten anfallen, wird in der Regel eine Mehrkostenerklärung notwendig, die klar trennt, welche Anteile die Kasse übernimmt und welche privat gezahlt werden. Bei Rückfragen fordert die Kasse manchmal ergänzende Nachweise an; eine saubere Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit und der Anpassziele reduziert Verzögerungen.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als medizinischer Rat verstanden werden. Bitte wenden Sie sich für eine persönliche Beratung und Behandlung an eine qualifizierte medizinische Fachkraft.
Am Ende entscheidet eine sinnvolle Hörgeräteversorgung nicht nur über Technik, sondern auch über Transparenz: Wer die gesetzlichen Grundlagen, den Leistungsumfang der Kassen, mögliche Zuzahlungen sowie die Logik von Festbeträgen und Mehrkosten versteht, kann 2026 Angebote in Deutschland deutlich sachlicher vergleichen und die eigene Versorgung passgenau planen.